Kinderdepot
Kinderdepot in Österreich: Was heute geht und was das Zukunftsdepot ändert
Bis das Zukunftsdepot startet, dauert es noch. Viele Eltern wollen aber schon jetzt für ihr Kind anlegen. Hier erfährst du, welche Wege es heute gibt, warum Kindervermögen besonders geschützt ist und welche Fonds für ein Kinderdepot infrage kommen.
Von Andreas Greiner · Stand: 18. Oktober 2026 · Grundlage: angekündigte Eckpunkte, noch kein Gesetz
Auf dieser Seite: Geschütztes Kindervermögen, Die Wege heute, Bis zum Start, Welche Fonds, Was sich ändert, Häufige Fragen
Das Wichtigste in Kürze
- Geld, das dem Kind gehört, darf nur sicher angelegt werden, Aktien brauchen meist die Zustimmung des Gerichts
- Viele Eltern sparen deshalb heute auf eigenen Namen und schenken das Geld später
- Bis zum Start des Zukunftsdepots kannst du Geld auf Tagesgeld, Festgeld oder im Bundesschatz parken
- Für 18 Jahre zählen breit gestreute Fonds mit niedrigen Kosten
- Ob bestehende Kinderdepots ins Zukunftsdepot wechseln können, ist offen
Warum das Geld von Kindern besonders geschützt ist
Gehört Geld dem Kind, verwalten es die Eltern nicht nach Belieben. Das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch verlangt, dass Kindervermögen sicher angelegt wird, man spricht von Mündelgeld. Sparbücher bei österreichischen Banken und mündelsichere Wertpapiere sind ohne Weiteres erlaubt. Aktien, Aktienfonds und ETFs zählen nicht dazu. Wollen Eltern das Geld des Kindes so anlegen, braucht es grundsätzlich die Genehmigung des Pflegschaftsgerichts.
Genau das macht ein klassisches Kinderdepot mit Aktienfonds in Österreich mühsam. Das Zukunftsdepot soll diese Hürde für einen klar geregelten Rahmen beseitigen: Depot auf den Namen des Kindes, zugelassene Produkte, Kostenbegrenzung.
Die Wege, die Eltern heute haben
| Weg | Wem gehört das Geld | Steuer | Gut zu wissen |
|---|---|---|---|
| Sparbuch auf den Namen des Kindes | Kind | 25 % KESt | Einfach und mündelsicher, die Zinsen gleichen die Inflation oft kaum aus |
| Depot auf den Namen der Eltern | Eltern | 27,5 % KESt | Flexibel, das Geld gehört aber rechtlich den Eltern, bis sie es verschenken |
| Depot auf den Namen des Kindes | Kind | 27,5 % KESt | Für Aktienfonds grundsätzlich mit Genehmigung des Pflegschaftsgerichts |
| Zukunftsdepot, ab Juli 2027 | Kind | Keine bis 18 | Bis 5.000 € pro Jahr, gesperrt bis zum 18. Geburtstag |
Ein Depot auf den eigenen Namen ist heute der häufigste Weg. Du behältst die volle Kontrolle und kannst das Geld später ganz oder teilweise verschenken. Bedenke aber: Solange es auf deinem Namen liegt, gehört es dir, auch in einer Scheidung oder bei Schulden.
Bis zum Start: Geld sinnvoll parken
Wenn du das Zukunftsdepot nutzen willst, kannst du Geld für dein Kind bis Juli 2027 auf Tagesgeld, Festgeld oder im Bundesschatz parken. Dort bekommt es Zinsen, und du hast es zum Start griffbereit. Aktuell gibt es laut sparzinsen.at steuereinfach bis zu 3,50 % p.a. für Tagesgeld mit Aktionszins und bis zu 3,01 % p.a. für zwölf Monate Festgeld. Denk aber daran: Pro Jahr dürfen höchstens 5.000 Euro ins Zukunftsdepot, ein angesparter Betrag lässt sich nicht auf einmal einzahlen.
Welche Fonds für ein Kinderdepot infrage kommen
- Breit gestreut: Ein Aktienfonds oder ETF auf einen Weltindex verteilt das Geld auf tausende Unternehmen in vielen Ländern
- Günstig: Laufende Kosten von 0,1 bis 0,3 Prozent pro Jahr sind bei ETFs üblich, aktiv gemanagte Fonds kosten oft 1,5 Prozent und mehr
- Steuerlich sauber: Nur Meldefonds, sonst drohen pauschale Steuern
- Reguliert: Fonds nach europäischem Standard, für das Zukunftsdepot laut Eckpunkten Voraussetzung
- Mit Plan für das Ende: In den letzten Jahren vor dem 18. Geburtstag schrittweise einen Teil in Anleihen oder den Bundesschatz umschichten
Die Kosten machen über 18 Jahre einen großen Unterschied. Probier im Rechner aus, was 0,2 Prozent statt 1,5 Prozent laufender Kosten ausmachen. Einen Vergleich der Broker in Österreich findest du auf broker-test.at.
Was das Zukunftsdepot ändert
Mit dem Zukunftsdepot gibt es erstmals einen klar geregelten Weg, das Geld auf den Namen des Kindes in Fonds anzulegen, ohne KESt und mit Startbonus. Offen ist, ob bestehende Kinderdepots oder Elterndepots übertragen werden können, ob für das Zukunftsdepot eine Genehmigung des Pflegschaftsgerichts nötig ist und wie hoch die Ordergebühren der Banken ausfallen. Ich ergänze das, sobald das Gesetz da ist.
Häufige Fragen
Soll ich jetzt ein normales Kinderdepot eröffnen?
Wenn du mehr als 5.000 Euro im Jahr anlegen willst oder das Geld flexibel brauchst, kann ein normales Depot sinnvoll sein. Für den langfristigen Polster bis 18 lohnt es sich meist, auf das Zukunftsdepot zu warten und das Geld bis dahin auf Tagesgeld oder Festgeld zu parken.
Kann ich mein Elterndepot später dem Kind schenken?
Ja, Wertpapiere lassen sich auf ein Depot des Kindes übertragen. Das ist eine Schenkung, ab bestimmten Grenzen meldepflichtig. Ob so ins Zukunftsdepot übertragen werden kann, ist offen.
Was heißt mündelsicher?
Mündelsicher sind Anlagen, die das Gesetz für Kindervermögen ohne Genehmigung erlaubt, etwa Sparbücher bei österreichischen Banken oder bestimmte Anleihen. Aktien und Aktienfonds gehören nicht dazu.
Quellen
- APA via finanzen.at, 17. Oktober 2026
- NEOS, Themenseite Zukunftsdepot
- sparzinsen.at, Zinsen vom 18. Oktober 2026
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