Startbonus
Startbonus und Einzahlung: 500 Euro vom Staat, bis 5.000 Euro pro Jahr
Der Staat zahlt für jedes ab 2027 geborene Kind einmalig 500 Euro ins Zukunftsdepot. Dazu können Eltern, Großeltern und andere jedes Jahr bis zu 5.000 Euro einzahlen. Hier erfährst du, wer den Bonus bekommt, wer einzahlen darf und wann das Finanzamt mitreden will.
Von Andreas Greiner · Stand: 18. Oktober 2026 · Grundlage: angekündigte Eckpunkte, noch kein Gesetz
Auf dieser Seite: Wer den Bonus bekommt, Finanzierung, Ohne Depot, Was 500 Euro werden, Wer einzahlen darf, Geldgeschenke, Häufige Fragen
Das Wichtigste in Kürze
- 500 Euro einmalig für Kinder mit Geburtsdatum ab 1. Jänner 2027
- Voraussetzung: Hauptwohnsitz in Österreich und Staatsbürgerschaft oder rechtliche Gleichstellung
- Ohne Depot bis zum dritten Geburtstag legt der Bund den Bonus im Bundesschatz an
- Alle zusammen dürfen bis zu 5.000 Euro pro Kind und Jahr einzahlen
- Eingezahltes Geld gehört dem Kind und kann nicht zurückgeholt werden
Wer den Startbonus bekommt
Laut den Eckpunkten bekommt jedes Kind den Bonus, das ab 1. Jänner 2027 geboren wird, seinen Hauptwohnsitz in Österreich hat und die österreichische Staatsbürgerschaft besitzt oder rechtlich gleichgestellt ist. Was das in typischen Fällen bedeutet:
| Situation | Startbonus | KESt-Befreiung |
|---|---|---|
| Geboren am 1. Jänner 2027 oder später, Hauptwohnsitz in Österreich | Ja, 500 € | Ja |
| Geboren im Dezember 2026 oder früher | Nein | Ja, bis zum 18. Geburtstag |
| Zwillinge ab Jahrgang 2027 | Ja, für jedes Kind | Ja |
| Hauptwohnsitz im Ausland | Laut Eckpunkten nein | Offen, regelt das Gesetz |
Wie der Bonus finanziert wird
Der Startbonus kommt aus dem Familienlastenausgleichsfonds, kurz FLAF. Laut APA waren im September zunächst die Zuschüsse für zwei Jahrgänge mit je 40 Millionen Euro budgetiert. Das Familienministerium verweist darauf, dass die Mittel auch im Doppelbudget 2027 und 2028 gesichert sind. Für die Jahrgänge danach braucht es weitere Budgetbeschlüsse.
Was passiert, wenn kein Depot eröffnet wird
Der Anspruch geht nicht verloren. Eröffnen die Eltern bis zum dritten Geburtstag kein Zukunftsdepot, veranlagt der Bund den Bonus gesammelt im Bundesschatz bei der OeBFA. Laut NEOS bekommt das Kind den Betrag spätestens zum 18. Geburtstag. Im eigenen Depot hast du aber mehr in der Hand: Du wählst die Veranlagung selbst und kannst gleich dazusparen.
Was aus 500 Euro bis zum 18. Geburtstag wird
| Rendite vor Kosten | Wert mit 18 |
|---|---|
| 3 % pro Jahr | rund 770 € |
| 5 % pro Jahr | rund 1.080 € |
| 7 % pro Jahr | rund 1.505 € |
Der Bonus ist also eher ein Anstoß als ein Vermögen. Richtig wirksam wird das Zukunftsdepot mit regelmäßigen Einzahlungen. Wie viel zusammenkommt, zeigt dir der Rechner:
Wer einzahlen darf und wie viel
Einzahlen dürfen Eltern, Großeltern, Paten und alle anderen. Die Grenze von 5.000 Euro gilt pro Kind und Kalenderjahr für alle Einzahlungen zusammen. Ein Beispiel: Die Eltern sparen 200 Euro im Monat, also 2.400 Euro im Jahr. Die Oma legt zu Weihnachten 1.000 Euro dazu, der Taufpate zum Geburtstag 500 Euro. Zusammen sind das 3.900 Euro, es bleiben also noch 1.100 Euro Spielraum.
Noch offen ist, wie die Banken die Grenze bei mehreren Einzahlenden kontrollieren und ob ein nicht ausgeschöpfter Rahmen ins nächste Jahr mitgenommen werden kann. Plane vorerst so, dass jedes Jahr für sich unter 5.000 Euro bleibt.
Geldgeschenke: wann das Finanzamt Bescheid wissen will
Einzahlungen ins Zukunftsdepot sind Schenkungen an das Kind. Eine Schenkungssteuer gibt es in Österreich nicht, größere Schenkungen müssen aber dem Finanzamt gemeldet werden. Die Meldepflicht greift laut Bundesabgabenordnung erst ab bestimmten Grenzen:
| Wer schenkt | Meldepflicht ab |
|---|---|
| Angehörige, etwa Eltern und Großeltern | 50.000 € innerhalb eines Jahres |
| Andere Personen, etwa Paten oder Freunde | 15.000 € innerhalb von fünf Jahren |
| Übliche Gelegenheitsgeschenke | Bis 1.000 € ausgenommen |
Mit der Grenze von 5.000 Euro pro Jahr wird die Meldepflicht beim Zukunftsdepot selten ein Thema. Aufpassen musst du nur, wenn eine Person, die nicht zur Familie zählt, über fünf Jahre jeweils den vollen Rahmen ausschöpft.
Wem das Geld gehört
Das Zukunftsdepot läuft auf den Namen des Kindes. Was einmal eingezahlt ist, gehört dem Kind und lässt sich nicht zurückholen, auch nicht bei finanziellen Engpässen der Eltern. Eine Notreserve gehört deshalb immer auf ein eigenes Konto.
Häufige Fragen
Muss ich den Startbonus beantragen?
Wie die Auszahlung genau abläuft, regelt das Gesetz. Nach den Eckpunkten fließt der Bonus ins Zukunftsdepot oder, wenn bis zum dritten Geburtstag keines eröffnet wird, in eine Sammelveranlagung im Bundesschatz.
Gilt die Grenze pro Kind oder pro Familie?
Pro Kind. Bei zwei Kindern könnt ihr also insgesamt bis zu 10.000 Euro im Jahr einzahlen.
Bekommt mein Kind den Bonus, wenn es Ende 2026 geboren wird?
Nein, der Bonus ist für Kinder ab Geburtsdatum 1. Jänner 2027 vorgesehen. Die Steuerbefreiung gilt aber auch für dein Kind.
Kann ich im Notfall an das Geld?
Nur in existenziellen Notlagen und mit Genehmigung des Pflegschaftsgerichts. Dann fällt der Steuervorteil weg.
Quellen
- APA via finanzen.at, 17. Oktober 2026
- Presseaussendung des ÖVP-Parlamentsklubs, OTS0007 vom 18. Oktober 2026
- NEOS, Themenseite Zukunftsdepot
- ORF, 17. Oktober 2026
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