Kostenlos sollte es sein, das Zukunftsdepot für die Kinder, davon ist zum aktuellen Zeitpunkt aber gar nicht mehr die Rede. Die Banken möchten hier etwas verdiene. Die Eckpunkte zum geplanten Zukunftsdepot klingen auf den ersten Blick sehr familienfreundlich: 500 Euro Startbonus für jedes ab 1. Jänner 2027 geborene Kind, bis zu 5.000 Euro jährliche Einzahlung und ein KESt-freier Depotwert zum 18. Geburtstag. In der aktuellen Presseaussendung des ÖVP-Parlamentsklubs vom 18. Oktober 2026 steht allerdings auch ein Punkt, der genauer gelesen werden sollte. Unter “Kostenlose Kontoführung” heißt es, dass für die Kontoführung keine Gebühr verrechnet werden darf. Transaktions-, Lager- und Ordergebühren dürfen verlangt werden und müssen lediglich transparent ausgewiesen werden. Wie es mit Produktkosten aussieht, dazu findet sich nichts in der Aussendung
Was das konkret bedeutet
Kostenlos ist laut diesem Text nur die Kontoführung selbst. Gebühren für Käufe und Verkäufe, für die Verwahrung der Wertpapiere und für einzelne Orders sind offenbar zulässig, solange die Bank sie offenlegt. Gerade die Lagergebühr, also die klassische Depotgebühr, ist bei vielen österreichischen Banken der größte laufende Kostenblock. Wenn diese verrechnet werden darf, bleibt vom Versprechen der kostenlosen Kontoführung in der Praxis nicht allzu viel übrig.
Dazu kommt, was in der Aussendung gar nicht erwähnt wird: die laufenden Kosten der Investmentfonds selbst (TER) und mögliche Ausgabeaufschläge. Diese fallen unabhängig vom Depot an und werden direkt vom Fondsvermögen abgezogen. Denken wir an die durchaus hohen Ausgabeaufschläge bei aktiven Fonds und auch die jährliche Managementfee bewegt sich bei manchen Fonds auch Richtung 2 Prozent im Jahr hin.
Warum das gerade bei kleinen Beträgen zählt
Das Zukunftsdepot richtet sich ausdrücklich an Familien, die mit kleinen, regelmäßigen Beträgen vorsorgen wollen. Genau dort wirken fixe Gebühren besonders stark. Ein einfaches Rechenbeispiel (Annahme, keine konkreten Konditionen): Kostet jede Sparplanausführung 1,50 Euro, gehen bei einer monatlichen Einzahlung von 50 Euro gleich 3 % jeder Rate an Spesen verloren. Über 18 Jahre summiert sich das spürbar, zumal die Gebühren auch den Zinseszinseffekt schmälern.
| Kostenart | Laut Eckpunkten |
|---|---|
| Kontoführung | darf nicht verrechnet werden |
| Lager-/Depotgebühr | erlaubt, muss ausgewiesen werden |
| Transaktions- und Ordergebühren | erlaubt, muss ausgewiesen werden |
| Fondskosten (TER, Ausgabeaufschlag) | nicht geregelt |
Noch ist vieles offen
Wichtig: Es handelt sich um die Darstellung einer Regierungspartei, nicht um einen beschlossenen Gesetzestext. Das Zukunftsdepot soll mit 1. Juli 2027 in Kraft treten, die genauen Kostenregeln können sich bis dahin noch ändern. Offen ist auch, ob die OeBFA, die das Depot ebenfalls anbieten soll, für die Veranlagung im Bundesschatz überhaupt Gebühren verlangen wird. Beim bestehenden Bundesschatz fallen derzeit keine Spesen an, ob das beim Zukunftsdepot genauso gilt, ist noch nicht bekannt.
Für Eltern heißt das: Sobald die ersten Banken ihre Angebote vorlegen, lohnt sich ein genauer Vergleich der Depot-, Order- und Fondskosten. Wir werden die Konditionen hier sammeln und gegenüberstellen, sobald sie verfügbar sind.
Hinweis: Dieser Beitrag dient ausschließlich der Information und stellt keine Anlageberatung dar. Investitionen in Wertpapiere und Fonds sind mit Risiken verbunden, bis hin zum Verlust des eingesetzten Kapitals.
Quelle: Presseaussendung ÖVP-Parlamentsklub, OTS0007 vom 18.10.2026