Zum geplanten Zukunftsdepot für Kinder liegen neue Details vor wie der ORF heute berichtet. Aus einem Papier, das der APA vorliegt, geht hervor, unter welchen Voraussetzungen der staatliche Startbonus von 500 Euro ausbezahlt wird. Das Gesetzespaket soll noch diese Woche, spätestens aber bis Monatsende in Begutachtung gehen.
Bedingungen für den Startbonus
- 15 Jahre rechtmäßiger Aufenthalt in Österreich, nachzuweisen bis zur Volljährigkeit des Kindes
- österreichische Staatsangehörigkeit oder rechtliche Gleichstellung, darunter fallen Staatsangehörige aus EU, EWR und der Schweiz sowie Asylberechtigte
- Geburt ab 1. Jänner 2027, für früher geborene Kinder gibt es keinen Bonus
Kinder mit anderem Aufenthaltsstatus, etwa subsidiär Schutzberechtigte oder Drittstaatsangehörige ohne Gleichstellung, sind nach derzeitigem Stand vom Startbonus ausgeschlossen. Ob sie dennoch ein Zukunftsdepot mit KESt-Befreiung eröffnen können, geht aus der Meldung nicht hervor.
Rahmenbedingungen für das Depot
Das Zukunftsdepot soll mit 1. Juli 2027 in Kraft treten und richtet sich an unter 18-Jährige. Eltern, Großeltern und andere Angehörige können bis zu 5.000 Euro pro Jahr einzahlen. Erträge im Depot bleiben von der Kapitalertragsteuer (KESt) befreit. Ab dem 18. Geburtstag kann das angesparte Geld steuerfrei entnommen werden.
Die Kosten trägt der Familienlastenausgleichsfonds (FLAF). Zuständig für den Bonus ist das Familienministerium, für die Steuerbefreiung das Finanzministerium. Gespräche mit der Finanzbranche über die technische Abwicklung sollen umgehend starten.
Was noch offen ist
Unklar ist, wie die Aufenthaltsdauer geprüft wird. Weil der Nachweis erst bis zum 18. Geburtstag erbracht sein muss, bleibt offen, ob die 500 Euro bei der Geburt fließen und bei einem Wegzug zurückgefordert werden, oder ob der Bonus erst nachträglich gutgeschrieben wird. Ebenso fehlen Angaben dazu, welche Anlageprodukte zulässig sind, welche Banken und Broker das Depot anbieten und was bei einer vorzeitigen Entnahme passiert. Antworten darauf dürfte der Begutachtungsentwurf liefern.
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Anlageberatung dar. Die Bedingungen können sich im Gesetzgebungsverfahren noch ändern.
Quellen: ORF.at