Stand 20. Oktober 2026KESt-frei nur Gewinne, aber sehr wohl KESt auf Zinsen und Dividenden? Beratungspflicht mit Opt-Out als Foul an Online Broker und Steilvorlage für Filialbanken? Geplanter Start ist der 1. Juli 2027. Zu den News

Zukunftsdepot: Pflichtberatung vor der Eröffnung, aber mit Opt-out?

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3 Minuten Lesezeit

Gesetzesentwurf gibt es noch immer keinen für das Zukunftsdepot, aber nach und nach sickert etwas durch und das was durchsickert, sind nicht gerade „Good News“. So ist es die KESt-Pflicht auf Zinsen und Dividenden die bekannt wurde und jetzt soll es eine Steilvorlage für die Filialbanken geben und ein gröberes Foul an die reinen Digitalbanken ohne Beratung.

Seit der Regierungseinigung vom 17. Oktober steht fest, dass vor der Eröffnung eines Zukunftsdepots ein Beratungsgespräch für die Eltern vorgesehen ist. Die Inhalte sollen die Finanzmarktaufsicht (FMA), die Kreditinstitute und die Oesterreichische Nationalbank (OeNB) gemeinsam erarbeiten. Wie verbindlich dieses Gespräch tatsächlich sein wird, bleibt allerdings unklar, denn die Formulierungen gehen je nach Quelle deutlich auseinander, „Die Presse“ meint in der heutigen Ausgabe vom 20. Oktober jedoch, dass diese verpflichtend mit einer „Opt-out“ Möglichkeit sei.

Notwendig, verpflichtend oder nur vorgesehen?

Laut „Die Presse“ ist ein Beratungsgespräch zwar notwendig, es soll aber eine Opt-out-Möglichkeit geben. Eltern könnten demnach auf die Beratung verzichten. In der ÖVP-Aussendung zur Einigung und in den meisten APA-basierten Meldungen ist hingegen nur davon die Rede, dass ein Beratungsgespräch „vorgesehen“ ist. Salzburg24 schreibt dagegen, das Gespräch sei für die Eltern bei der Bank verpflichtend.

Am wenigsten Spielraum lässt die Themenseite der NEOS. Dort ist von einer „verpflichtenden erstmaligen Beratung vor Eröffnung des Zukunftsdepots“ die Rede. Begründet wird das mit der Vermittlung von Finanzbildung. Auch Jugendliche sollen verstehen, wie Veranlagung, Risiko und Zinseszins funktionieren, bevor sie mit 18 über das Geld verfügen können. Ein Opt-out wird dort nicht erwähnt.

Warum das für Online-Banken und Broker relevant ist

Was nach Finanzbildung klingt, könnte in der Praxis eine wettbewerbsrelevante Hürde werden. Filialbanken haben ein flächendeckendes Netz an Beraterinnen und Beratern und könnten das Pflichtgespräch problemlos in ihre bestehenden Abläufe einbauen, inklusive der Gelegenheit, gleich die hauseigenen Fonds zu empfehlen. Direktbanken und Neobroker arbeiten dagegen meist beratungsfrei (Execution only) und haben weder die Strukturen noch das Geschäftsmodell für persönliche Beratungsgespräche.

Dass die Branche hier eigene Interessen verfolgt, ist kein Geheimnis. Die WKÖ-Bundessparte Bank und Versicherung hat bereits betont, das Zukunftsdepot solle dort verwaltet werden, wo die Kundschaft ist, nämlich vor allem bei Banken und Versicherungen mit entsprechender Beratungsexpertise, bösartige Zungen könnten hier auch von Verkaufsexpertise sprechen. Ob eine verpflichtende Beratung ohne Ausweichmöglichkeit ein Zugeständnis an die Filialbanken ist, lässt sich derzeit nicht beantworten. Der Effekt wäre aber genau dieser: Anbieter mit Filialnetz hätten einen strukturellen Vorteil gegenüber günstigeren Online-Anbietern.

Wie diese Opt-Out Möglichkeit aussieht ist noch unbekannt, so sie denn tatsächlich käme. Einen Gesetzesentwurf gibt es bekanntlich noch immer nicht. Eine echte Opt-out-Möglichkeit, wie sie „Die Presse“ beschreibt, würde dieses Problem weitgehend entschärfen. Eltern, die sich bereits mit Fonds und ETFs auskennen, könnten das Depot dann direkt online eröffnen. Gibt es die Opt-Out Möglichkeit nur im Rahmen jener Anbieter die auch das Beratungsgespräch anbieten, so wäre das eine große Hürde für Direktbanken ohne Beratung.

Was noch offen ist

  • Gibt es tatsächlich ein Opt-out, und wenn ja, in welcher Form (etwa eine schriftliche Verzichtserklärung)?
  • Handelt es sich um ein standardisiertes Informationsgespräch zur Finanzbildung oder um eine Anlageberatung im Sinne des WAG 2018 mit Produktempfehlung?
  • Darf das Gespräch auch online, per Video oder über ein digitales Lernmodul stattfinden?
  • Wer führt die Beratung durch: nur die depotführende Bank oder auch neutrale Stellen?

Ein Gesetzesentwurf liegt noch nicht vor. Erst die Begutachtung wird zeigen, ob das Beratungsgespräch eine Formalität bleibt oder Direktbanken und Neobroker beim Zukunftsdepot ins Hintertreffen geraten. Wir bleiben dran und aktualisieren diesen Beitrag, sobald Details bekannt werden.

Beachte: Veranlagungen in Finanzinstrumenten sind mit Risiken verbunden und können neben den Erträgen auch zum Verlust des eingesetzten Kapitals führen.

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