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Zukunftsdepot: Startguthaben von 500 Euro soll kommen

Aktualisiert am

4 Minuten Lesezeit

Das Zukunftsdepot ist derzeit ein politisches Vorhaben und noch kein geltendes Recht. Mehrere zentrale Details, allen voran das Startguthaben, werden laut übereinstimmenden Berichten noch verhandelt und können sich bis zur endgültigen Umsetzung ändern. Ob das Zukunftsdepot überhaupt gestartet wird, ist somit auch noch in Gefahr. Veranlagungen am Kapitalmarkt sind mit Risiko verbunden, bis hin zum Verlust des eingesetzten Kapitals.

Was ist neu seit Stockers Ankündigung?

Bundeskanzler Christian Stocker (ÖVP) hatte das Zukunftsdepot Ende August im ORF-Sommergespräch grob skizziert: ein steuerfreies Wertpapierdepot für Kinder, jährlich bis zu 5.000 Euro Einzahlung, keine Kapitalertragsteuer (KESt) bis zur Volljährigkeit, kostenlos bei teilnehmenden Banken. Am 3. September hat Familienministerin Claudia Bauer (ÖVP) bei einem Hintergrundgespräch mit Medienschaffenden nachgelegt und konkretere Eckpunkte genannt.

Die wichtigsten neuen Elemente:

  • Ein staatliches Startguthaben für Neugeborene ist im Gespräch, die Rede ist von bis zu 500 Euro pro Kind.
  • Dafür sind für 2027 und 2028 jeweils 40 Millionen Euro budgetiert, finanziert aus dem Familienlastenausgleichsfonds (FLAF), was für sich schon Kritik auslöst (dazu weiter unten).
  • Einzahlungen ins Startguthaben sollen ab der Geburt möglich sein, ausbezahlt beziehungsweise entnommen werden darf aber erst ab dem 18. Geburtstag. Damit ist das Zukunftsdepot gebunden
  • Pro Kind ist nur ein Zukunftsdepot zulässig, geführt auf den Namen des Kindes bei einer teilnehmenden österreichischen Bank. Damit hat die Bank eine super fixe Bindung des Kindes und damit auch der Eltern zur Bank selbst.
  • Bestätigt: keine Depot- oder Kontoführungsgebühren, keine KESt bis zur Volljährigkeit.

Die Eckpunkte im Überblick

PunktAktueller Stand
Einzahlung möglich abGeburt
Entnahme/Verfügung möglich ab18. Geburtstag
Maximale jährliche Einzahlung5.000 Euro (entspricht rund 417 Euro/Monat)
Staatliches Startguthabenbis zu 500 Euro, laut Ministerium noch in Verhandlung
Depot-/Kontoführungsgebührenkeine
KESt bis 18. Geburtstagkeine
KESt ab 18. Geburtstag27,5 % auf danach neu anfallende Erträge
Anzahl Depots pro Kindmaximal eines
Ausgeschlossene ProdukteDerivate, Kryptowährungen
Mindesthaltedaueroffen, laut Berichten noch in Ausarbeitung
Mündelsicherheit-Rahmenoffen
Geplanter Start1.1.2027, vom Finanzministerium als „praktisch unmöglich“ bezeichnet

Was noch offen ist

Trotz der neuen Details bleibt das Zukunftsdepot ein Vorhaben mit vielen Lücken:

  • Gegenfinanzierung nach 2028: Für die Jahre danach fehlt laut dem SPÖ-geführten Finanzministerium eine nachhaltige Finanzierung, ebenso ist die KESt-Begünstigung selbst noch nicht im Budget abgebildet.
  • Mündelsicherheit: Für das Vermögen Minderjähriger gelten in Österreich strenge Vorgaben (ABGB, InvFG). Wie sich diese mit einem Produktangebot vereinbaren lassen, das laut Ministerium „innerhalb einer gewissen Bandbreite“ auch risikoreichere Wertpapiere zulassen soll, ist weiterhin ungeklärt. Genau diese Spannung hatte ich bereits bei Stockers Ankündigung Ende August als offene Frage identifiziert, sie besteht unverändert fort.
  • Startpunkt: Das Finanzministerium hält den 1.1.2027 für technisch nicht umsetzbar, Stocker und Bauer sprechen aber vom Start mit dem Jahr 2027.
  • Verteilungsgerechtigkeit: Das Finanzministerium bringt als Alternative eine automatische Veranlagung über den Bundesschatz ins Spiel, mit späterer Wechseloption in ein Bank-Zukunftsdepot, um sicherzustellen, dass tatsächlich jedes Kind vom Startguthaben profitiert und nicht nur jene, deren Eltern rechtzeitig ein Depot eröffnen.

Kritik von mehreren Seiten

Die Ankündigung stößt über die Oppositionsparteien hinweg auf Kritik, wenn auch mit unterschiedlicher Stoßrichtung:

  • Momentum Institut (Ökonom Oliver Picek): Das Modell mache reiche Kinder noch reicher, sei für den Staat teuer und müsse gegenfinanziert werden, wovon am Ende soziale Kürzungen alle Kinder träfen, nicht nur jene wohlhabender Familien.
  • FPÖ (Budgetsprecher Arnold Schiefer): Kritisiert eine Art „rechte Tasche, linke Tasche“-Politik, da die Familienbeihilfe zum zweiten Jahr in Folge nicht valorisiert wird und der volle Familienbonus künftig an ein Mindesteinkommen beider Elternteile geknüpft werden soll.
  • Grüne: Neben allgemeiner Kritik an Kürzungen bei Frauen und Familien hat laut Salzburg24 und den Salzburger Nachrichten Finanzsprecherin Nina Tomaselli konkret die Finanzierung aus dem Familienlastenausgleichsfonds moniert, da damit Familiengelder für ein Instrument verwendet würden, von dem vor allem jene profitieren, die ohnehin bereits sparen können.
  • Finanzministerium: siehe oben, Budget- und Zeitplanbedenken.

Fazit

Aus einer politischen Ankündigung ist mittlerweile ein Vorhaben mit konkreteren, aber noch keineswegs fixen Eckpunkten geworden. Das Startguthaben von bis zu 500 Euro ist die größte inhaltliche Neuerung gegenüber Ende August, aber selbst diese Zahl steht laut mehreren Quellen noch nicht endgültig fest. Handfeste Kritik gibt es an der Finanzierung über den Familienlastenausgleichsfonds, an der Verteilungswirkung zugunsten besser verdienender Familien und am Zeitplan, den das eigene Finanzressort für unrealistisch hält. Und auch die Beispielrechnung der Ministerin hält einer Nachrechnung nur stand, wenn man eine Annahme mitliefert, die so nicht kommuniziert wurde.

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