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IVA kritisiert Zukunftsdepot: Was an der Kritik dran ist

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2 Minuten Lesezeit

Der Interessenverband für Anleger (IVA) zeigt sich in einer Aussendung vom 22. Oktober 2026 enttäuscht von der präsentierten Ausgestaltung des Zukunftsdepots. Kritisiert werden vor allem der Ausschluss von Einzelaktien, die steuerliche Behandlung laufender Erträge und das Ende der Begünstigung mit dem 18. Geburtstag. IVA-Präsident Florian Beckermann spricht von Kapitalmarktförderung „mit angezogener Handbremse“.

Einzelaktien: Nachvollziehbarer Ausschluss

Der IVA fordert die Zulassung von Einzelaktien, insbesondere österreichischer Titel, unter angemessenen Diversifikationsregeln. Aus Sicht der Aktionärskultur ist das verständlich, für ein Depot zum Vermögensaufbau von Kindern spricht aber einiges dagegen. Einzeltitel tragen ein deutlich höheres Risiko als breit gestreute UCITS-Fonds, die gesetzliche Streuungsvorgaben bereits mitbringen. Ein Ausfall einzelner Positionen kann das Startkapital eines Kindes empfindlich treffen. Zudem sind auch Aktien-ETFs eine Beteiligung am Aktienmarkt, nur eben gestreut und indirekt über die Fondshülle. Eigene Diversifikationsregeln für Einzelaktien müssten erst definiert und von den Banken umgesetzt werden, was das Produkt komplexer machen würde und wohl manche Eltern überfordern würden die diese Wahl tätigen würden für das Geld des Kindes.

Ende mit 18: Berechtigter Kritikpunkt

Überzeugender ist die Kritik an der fehlenden Anschlusslösung. Mit dem 18. Geburtstag endet die steuerliche Begünstigung für neue Wertzuwächse. Das Zukunftsdepot kann damit Startkapital für Ausbildung oder die erste Wohnung schaffen, ist aber kein Instrument für die langfristige Altersvorsorge. Der IVA schlägt vor, das Depot in ein dauerhaft steuerbegünstigtes Vorsorgedepot überführen zu können. Von diesem Altersvorsorgedepot ist schon lange Zeit die Rede, doch gibt es hier keinen politischen Willen mit Mehrheit, dieses auch umzusetzen.

Steuern und Kosten

Laut IVA bleiben Dividenden, Ausschüttungen und Zinserträge nach den bisherigen Eckpunkten steuerpflichtig, begünstigt werden sollen realisierte Kursgewinne. Da in Österreich auch thesaurierende Fonds ausschüttungsgleiche Erträge laufend versteuern, dürfte der Unterschied zwischen den Fondsarten in der Praxis geringer ausfallen als befürchtet. Klar berechtigt ist dagegen die Forderung nach niedrigen und transparenten Produktkosten.

Fazit

Der Ausschluss von Einzelaktien ist aus Sicht des Anlegerschutzes gut begründet. Die fehlende Perspektive über das 18. Lebensjahr hinaus bleibt dagegen die größte Schwäche des Modells. Die endgültige gesetzliche Ausgestaltung steht noch aus.

Quelle: Presseaussendung IVA Interessenverband für Anleger, OTS, 22.10.2026

Hinweis: Dieser Beitrag dient der Information und stellt keine Anlageberatung dar. Veranlagungen in Wertpapieren sind mit Risiken verbunden, bis hin zum Totalverlust des eingesetzten Kapitals.

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