Bei einem Online-Briefing mit NEOS-Kapitalmarktsprecher Christoph Pramhofer gab es neue Details zum Zukunftsdepot, dem steuerlich begünstigten Wertpapierdepot für Kinder unter 18 Jahren. Die bekannten Eckpunkte: bis zu 5.000 Euro Einzahlung pro Jahr, 500 Euro Startguthaben für ab 1. Jänner 2027 geborene Kinder, Start mit 1. Juli 2027.
- Erlaubt sind nur UCITS-Fonds mit Risikoklasse (SRI) 1 bis 5
- Keine Depot- und Kontoführungsgebühr, Kostendeckel von 1 % p.a. inklusive TER
- Lagergebühren, Transaktions- und Orderspesen fallen nicht unter den Deckel, auch Ausgabeaufschläge sind möglich
- Zinsen und Dividenden in den ausschüttungsgleichen Erträgen sind laufend KESt-pflichtig, das Depot kann dadurch ins Minus rutschen
- Am 18. Geburtstag wird der steuerliche Anschaffungswert fixiert
Welche Fonds erlaubt sind
Zulässig sind nur UCITS-Fonds mit einem Gesamtrisikoindikator (SRI) von 1 bis 5 auf der Skala von 1 bis 7 aus dem Basisinformationsblatt. Breit gestreute Aktien-ETFs, etwa auf den MSCI World, liegen meist in Klasse 4 und sind damit unproblematisch. Ausgeschlossen sind vor allem sehr schwankungsanfällige Branchen-, Themen- oder Einzelländerfonds der Klassen 6 und 7. Offen ist, was passiert, wenn ein Fonds während der Laufzeit in eine höhere Risikoklasse rutscht.
Kosten: Deckel mit Ausnahmen
Depot- und Kontoführungsgebühren sind ausgeschlossen, die Kosten inklusive der laufenden Fondskosten (TER) sind mit 1 % p.a. gedeckelt. Teure aktive Fonds mit einer TER über 1 % p.a. fallen damit weg. Lagergebühren sowie Transaktions- und Orderspesen zählen aber nicht zum Deckel, damit sind auch Ausgabeaufschläge möglich. Bei 5.000 Euro Einzahlung und 4 % Ausgabeaufschlag sind das 200 Euro, mehr als ein Jahr am Kostendeckel ausmacht. Ein Anbietervergleich bleibt also wichtig. Hier wäre wünschenswert, wenn auch Online Broker eine Möglichkeit finden das Zukunftsdepot mitanzubieten.
KESt auf Zinsen und Dividenden
Steuerfrei sind nur die Wertzuwächse, Zinsen und Dividenden sind laufend zu verkesten. Ein Kommentar unter einem Youtube Video auf der Schwesternseite Broker-Test.at weist darauf hin, dass mit den ausschüttungsgleichen Erträgen es zu einem Minus am Kinderdepotkonto kommen könnte.

Bei Fonds wird diese KESt für die ausschüttungsgleichen Erträge, hier der Teil der ordentlichen Erträge aus Zinsen und Dividenden, vom Verrechnungskonto abgebucht, obwohl kein Geld zufließt. Ist dort kein Guthaben, rutscht das Konto ins Minus. Ein Minus am Konto einer minderjährigen Person. Spannend und etwas was die Juristerei wohl mit einer hochgezogenen Augenbraue betrachtet.
Ab dem 18. Geburtstag
Am 18. Geburtstag wird der Depotwert als steuerlicher Anschaffungswert fixiert, die Kursgewinne bis dahin bleiben steuerfrei. Danach gilt das Depot als normales Wertpapierdepot. Beispiel: Depotwert am Stichtag 40.000 Euro, späterer Verkauf um 50.000 Euro, KESt fällt nur auf 10.000 Euro an, also 2.750 Euro.
Das Gesetzespaket soll noch im Oktober in Begutachtung gehen, Details können sich ändern.
Quellen:
- Online-Briefing „Zukunftsdepot“ mit Christoph Pramhofer,
- 21. Oktober 2026; Bundeskanzleramt, Pressemitteilung vom 20. Oktober 2026, https://www.bundeskanzleramt.gv.at/bundeskanzleramt/nachrichten-der-bundesregierung/2026/10/familienministerin-bauer-zukunftsdepot-soll-der-bausparer-der-naechsten-generation-werden.html
Hinweis: Dieser Beitrag dient ausschließlich der Information und stellt keine Anlageberatung dar. Investitionen in Wertpapiere sind mit Risiken verbunden, Kurse können steigen und fallen, ein Verlust des eingesetzten Kapitals ist möglich.