Der Gesetzesentwurf zum Zukunftsdepot geht in Begutachtung
- Der Gesetzesentwurf zum Zukunftsdepot geht laut Bundeskanzleramt heute, Freitag, in Begutachtung. Öffentlich zugänglich ist er bisher nicht, im RIS war er zu Mittag noch nicht abrufbar.
- Ziel ist, das Gesetz noch heuer im Parlament zu beschließen, damit das Zukunftsdepot mit 1. Juli 2027 starten kann.
- Kinder, die ab 1. Jänner 2027 geboren werden, bekommen unter bestimmten Bedingungen einmalig 500 Euro Startbonus.
- Steuerfrei sollen nach aktuellem Informationsstand vor allem die Kursgewinne bleiben, auf Dividenden und Zinsen fällt weiterhin KESt an.
- Die NEOS nutzen den Weltspartag, um mit einer Modellrechnung für das Zukunftsdepot zu werben.
Der Zeitplan ist knapp
Mit der Begutachtung beginnt der formale Gesetzgebungsprozess. Ministerien, Interessenvertretungen, Banken und die Öffentlichkeit können in dieser Phase Stellungnahmen abgeben, danach folgen Regierungsvorlage, Ausschuss und Beschluss im Nationalrat. Damit das Zukunftsdepot wie geplant am 1. Juli 2027 starten kann, soll das Gesetz noch heuer verabschiedet werden. Banken und die Bundesfinanzierungsagentur brauchen danach Zeit, um Depots, Meldesysteme und Beratungsprozesse aufzusetzen.
Die Eckpunkte nach aktuellem Stand
| Punkt | Stand |
|---|---|
| Start | voraussichtlicher Start 1. Juli 2027 |
| Startguthaben | 500 Euro einmalig, für Kinder mit Geburt ab 1. Jänner 2027 |
| Voraussetzungen für den Bonus | Staatsbürgerschaft oder rechtliche Gleichstellung, 15 Jahre rechtmäßiger Aufenthalt bis zur Volljährigkeit |
| Einzahlung | bis 5.000 Euro pro Kalenderjahr, nur durch die gesetzlichen Vertreterinnen und Vertreter |
| Steuer | Kursgewinne bis zum 18. Geburtstag steuerfrei, Dividenden und Zinsen KESt-pflichtig |
| Veranlagung | Fonds mit Risikoklasse 1 bis 5 und laufenden Kosten von höchstens 1 % p.a. oder Bundesschatz |
| Kosten | keine Konto- und Depotgebühren bis zum 18. Geburtstag |
| Entnahme | ab dem 18. Geburtstag, vorher nur mit Genehmigung des Pflegschaftsgerichts |
| Bereits geborene Kinder | Depot möglich, ohne Startbonus, Steuerbegünstigung gilt trotzdem |
Zwei Punkte sind in der bisherigen Debatte kaum vorgekommen. Großeltern, Taufpatinnen oder Taufpaten sollen nicht direkt einzahlen dürfen, das Geld muss über die Eltern fließen. Und die Steuerfreiheit gilt nach aktuellem Informationsstand für Kursgewinne, nicht für den Dividendenanteil eines Aktien-ETF, auch nicht bei thesaurierenden Fonds. Wird vor dem 18. Geburtstag Geld entnommen, wird nachversteuert. Liegt der Depotwert mit 18 unter den Einzahlungen, geht der Verlust steuerlich nicht verloren.
Die Rechnung der NEOS
Zum Weltspartag rechnet NEOS-Kapitalmarktsprecher Christoph Pramhofer vor: 100 Euro monatlich über 18 Jahre in einen breit gestreuten ETF ergeben inklusive Startbonus bei 7 % Rendite rund 44.000 Euro, beim Bausparer wären es rund 26.000 Euro. Nachgerechnet stimmt die Größenordnung. Kosten und die KESt auf Dividenden sind darin allerdings nicht berücksichtigt. Mit einem günstigen Welt-ETF und rund 6,3 % Rendite nach diesen Abzügen bleiben etwa 41.500 Euro. Die 7 % sind zudem eine Annahme, über 18 Jahre kann das Ergebnis deutlich abweichen. Der Bausparer entspricht in der Rechnung rund 1,7 % p.a., dafür ohne Kursrisiko.
Laut Pramhofer sollen auch 10 oder 20 Euro im Monat einen Unterschied machen. Mit 20 Euro und Startbonus kämen bei 7 % nach 18 Jahren rund 10.400 Euro zusammen. Den Höchstbetrag von rund 417 Euro im Monat können sich hingegen nur wenige Familien leisten.
Was die Begutachtung noch klären muss
Offen ist, welche Banken und Broker das Zukunftsdepot anbieten, welche Fonds sie zur Auswahl stellen und wie denn der Bundesschatz sein Angebot für das Zukunftsdepot gestalten wird. Die Erstberatung wird von den NEOS als verpflichtend beschrieben, Eltern sollen aber darauf verzichten können (Stichwort Opt-out Möglichkeit). Diskussionen dürfte es auch um die Bedingungen für den Startbonus geben: Die Aussendung spricht von „allen Kindern alle Chancen“, die 500 Euro gibt es aber nur mit Staatsbürgerschaft oder Gleichstellung und 15 Jahren rechtmäßigem Aufenthalt.
Es bleibt weiterhin interessant!
Hinweis: Dieser Beitrag ist eine redaktionelle Information und keine Anlageberatung. Wertpapiere bergen Risiken, einschließlich des Verlusts des eingesetzten Kapitals. Das Zukunftsdepot ist noch nicht gesetzlich beschlossen, Details können sich im Gesetzgebungsprozess ändern. Die Rechenbeispiele beruhen auf Annahmen und sind keine Prognose. Vor einer Anlageentscheidung sollten die vollständigen Produktunterlagen (Konditionenblatt, ggf. Basisinformationsblatt) herangezogen werden. Alle Angaben ohne Gewähr, Stand: 30. Oktober 2026.